(9) Der Beginn des Betreuungszeitraums des Programms wird bei Vertragsschluss festgelegt. Sofern im Beratungsgespräch bereits vereinbart wird, dass der Startzeitpunkt unter Vorbehalt festgelegt wird, kann dieser nach beidseitigem Einverständnis geändert werden. Solche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung in Textform (Email) durch beide Parteien, um wirksam zu sein. Änderungen unterliegen der Verfügbarkeit/Kapazität des jeweiligen Programms im jeweiligen Monat.