(9) Der Beginn des Betreuungszeitraums des Programms wird bei Vertragsschluss festgelegt. Sofern im Beratungsgespräch bereits vereinbart wird, dass der Startzeitpunkt unter Vorbehalt festgelegt wird, kann dieser nach beidseitigem Einverständnis geändert werden. Solche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung in Textform (Email) durch beide Parteien, um wirksam zu sein. Änderungen unterliegen der Verfügbarkeit/Kapazität des jeweiligen Programms im jeweiligen Monat.

§ 4.1 Vertragsdurchführung – Bindende Startzeitpunkte

(1) Der Startzeitpunkt eines gebuchten Programms ist verbindlich. Ein genereller Anspruch auf Verschiebung oder Umbuchung besteht nicht.

(2) Nach individueller und einvernehmlicher Absprache mit ISLE OF MIND st eine Verschiebung des Startzeitpunkts im Ausnahmefall nur bis spätestens 4 Wochen vor dem ursprünglichen Startdatum möglich. Diese Umbuchung kann maximal auf einen neuen Starttermin innerhalb der nächsten 4 Monate gelegt werden.

(3) Eine Anfrage zur Verschiebung, die weniger als 4 Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Startdatum eingeht, ist nur mit einer Bearbeitungs- und Risikogebühr in Höhe von 500 Euro netto möglich, sofern ISLE OF MIND dieser Umbuchung zustimmt. Eine Umbuchung setzt also auch in diesem Fall eine einvernehmliche Zustimmung von ISLE OF MIND voraus.

(4) Wird der gebuchte Platz zum Startzeitpunkt nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder eine Verschiebung des Termins

§ 4.2 Vertragsdurchführung – Ergänzung zu Bundles

(1) Bei Programmbundles (z. B. IDEATION und CREATION) wird der Startzeitpunkt des zweiten Programms bei Vertragsschluss ebenfalls verbindlich festgelegt. Der Start des zweiten Programms muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des ersten Programms erfolgen.

(2) Ausnahme: Ist das Programm innerhalb dieses Zeitraums vollständig ausgebucht, beginnt das zweite Programm zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der schriftlich mitgeteilt wird.

(3) Eine Verlängerung der Frist oder Verschiebung des Startzeitpunkts des zweiten Programms ist ausgeschlossen.

(6) Die vereinbarten Zahlungsmodalitäten bleiben unabhängig von einer potentiellen Verschiebung des Startzeitpunkts bestehen. Es ist nicht möglich, Ratenzahlungen zu pausieren, zu verschieben oder rückgängig zu machen.